PG Vorspessart

Liebe Schwestern und Brüder in Christus, seit Wochen kündigen uns die Zeitungs-, Rundfunk- und Fernsehmacher an, dass ab dem 04. Mai unter bestimmten Auflagen wieder öffentliche Gottesdienste möglich sein werden.

Jedoch bei dem Wort «Gottesdienst» denken viele – selbst gewisse Kreise der Priesterschaft – einzig und allein an die Feier der Messe. Dabei kennen wir viele altbewährte und neu gewagte Formen, um Gott zu dienen und zu ehren. Im Laufe der Kirchengeschichte hat sich ein reicher Schatz an Feiern herausgebildet, in deren Mitte wir uns in Gottes heilsamer Gegenwart versammeln, allen voran der Wortgottesdienst. Nicht allein für die Messfeier gilt: Sie sind allem voraus Ausdruck dafür, dass Gott in seiner unendlichen Weite des Herzens und in seiner unfassbaren Größe uns schon immer achtet, wertschätzt und dient.

Ich persönlich bin für die Weisung unseres Bischofs dankbar, mit Bedacht und dem nötigen Augenmaß die ersten wohl erwogenen Schritte mit der Wort-Gottes-Feier zu wagen, um auch als Kirchengemeinde langsam in die «neue Normalität» hineinzuwachsen. Dies werte ich als einen ersten Lichtblick und zuversichtlich stimmenden Ausblick nach den Wochen der auferlegten Zurückhaltung und Bewusstseinsschärfung.

Was bedeuten nun die bischöflichen Weisungen für uns als Pfarreiengemeinschaft Laufachtal und St. Vitus im Vorspessart?

1. Bischof Dr. Franz Jung hat für das Bistum Würzburg verfügt, dass es eine gestufte Wiederzulassung öffentlicher Gottesdienste gibt. Zunächst sind nur Wort-Gottes-Feiern ohne Kommunionspendung, die Feier der Tagzeitenliturgie (etwa Vesper) und (Mai-)Andachten möglich.

2. Für jede Pfarreiengemeinschaft ist ein Kirchenraum zu bestimmen, in welchem öffentliche Gottesdienste wieder zugelassen und Erfahrungen gesammelt werden können: Dies ist nach Aufmaß für die Pfarreiengemeinschaft Laufachtal die Pfarrkirche Laufach (max. 98 Mitfeiernde) und für die Pfarreiengemeinschaft St. Vitus im Vorspessart die Pfarrkirche Sailauf (max. 48 Mitfeiernde). Die Zahl der Mitfeiernden pro Gottesdienst ergibt sich aus der bischöflichen Vorgabe, dass zwischen zwei haushaltsfremden Personen der Mindestabstand von zwei Metern zwingend einzuhalten ist.

Die Plätze für die 98 beziehungsweise 48 Mitfeiernden sind in den betreffenden Bankreihen gekennzeichnet und dürfen belegt werden. Bei der Belegung der vorgesehenen Plätze ist darauf zu achten, dass keine Person, um an ihren Platz zu gelangen, über eine weitere Person in der Bank steigen muss. Der Zugang zu den Emporen bleibt ausschließlich auf die Organist*innen beschränkt!

Familienmitglieder in gemeinsamer Wohnung sind zum Einhalten der Abstandsregel nicht verpflichtet. Jedoch ist der Mindestabstand zu anderen Mitfeiernden zu gewährleisten.

3. Im Weiteren gilt: Die Mitfeiernden sind verpflichtet, auf die Handhygiene zu achten und während des Gottesdienstes eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das Gotteslob ist selbst mitzubringen! Für Personen mit Fieber, Anzeichen einer Atemwegserkrankung, mit COVID-19-Virus oder Kontaktpersonen von an COVID-19 Erkrankten ist die Teilnahme am Gottesdienst nicht zulässig. Ebenso ist für die Feier des Gottesdienstes kein Ministrantendienst vorzusehen.

4. Der Zugang in die Kirche hat über festgelegte Eingänge zu erfolgen. Dies ist für die Pfarrkirche Laufach das Hauptportal und für die Pfarrkirche Sailauf der Seiteneingang vom Parkplatz kommend. Ehrenamtliche Ordner sind angehalten, beim Zugang zur Kirche darauf zu achten, dass von den Mitfeiernden beim Betreten und Belegen der Plätz der Mindestabstand eingehalten wird. Das Verlassen der Kirche hat nach Bankreihen zu geschehen. Bitte vermeiden Sie zum Eigen- und Fremdschutz größere Ansammlungen im Umfeld der Kirche.

5. Um diesen Katalog bischöflicher Vorgaben abzuschließen, noch eine Anweisung zum Schmunzeln: Bischof Dr. Franz Jung hat in seinem Dekret verfügt, dass Gottesdienste die Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten dürfen. Für mich als Ihr Pfarrer eine «nur schwer» einzuhaltende Vorgabe – oder?

Entsprechend meines priesterlichen Selbstverständnisses werde ich selbst den ersten Gottesdienst in der Corona-Krise mit Ihnen, liebe Mitfeiernde aus Laufach-Frohnhofen, Hain im Spessart, aus Sailauf-Eichenberg, Rottenberg und Feldkahl feiern und an den folgenden Sonntagen im Wechsel mit Ihren beiden Seelsorgerinnen Carmen Bauer und Angelika Kunkel.

Bei all den geltenden Beschränkungen setze ich auf Ihr wohlwollendes Verständnis und appelliere zugleich an Ihre Vernunft. Denn der erkennbarste Ausdruck unserer Gottesverehrung ist die Achtung des (menschlichen) Lebens. Von daher versteht es sich meines Erachtens von selbst, was unser Bischof – bei aller berechtigten Sehnsucht nach der gewohnten Feier unserer Gottesdienste – als obersten Grundsatz benennt: «Das Wichtigste ist in der Situation der Corona-Krise der Schutz der Gesundheit der Gläubigen.»

Dieser Leitsatz ist nicht nur in meine Verantwortung als Pfarrer gegeben, sondern auch in die Ihre als mündige Christenmenschen, die Sie den Gottesdienst besuchen oder seine Mitfeier in Erwägung ziehen. Durch Ihr umsichtiges Verhalten tragen Sie mit dazu bei, dass unser gottesdienstliches Leben in dieser Corona-Krise (auch) weiterhin stattfinden kann.

Dazu erbitte ich uns den Segen und das Weggeleit des auferstandenen Herrn – für das Seelsorgeteam

Ihr Andreas Reuter, Pfarrer

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