PG Vorspessart
Katholische Arbeitnehmerbewegung – Der KAB Ortsverband Sailauf hat sich nach 57 Jahren aufgelöst. In der Mitgliederversammlung am 19. September 2017 in den Vitusräumen des Bürgerzentrums fiel die Abstimmung dafür einstimmig aus.

Seit der Gründung 1960 (zunächst als Werkvolk) und nach Jahren der Blüte mit zahlreichen Aktivitäten in den 1960er bis in die 1980er Jahre, in denen die KABler sich für Arbeitnehmerrechte aus Sicht der Katholischen Soziallehre einsetzten, Bildungsveranstaltungen durchführten und das gesellschaftliche Leben der Gemeinde Sailauf wesentlich mitprägten, kamen Jahre der Stagnation. Als Gründe sind Überalterung,der Wegfall kirchlicher Bindungen der jüngeren Generation, Zeitmangel, Doppelbelastung durch Beruf und Ehrenamt, Bereitschaft zu punktuellem, aber nicht dauerhaftem Engagement u.a. zu nennen.

Die lebhafte Diskussion der Versammlung leitete Diözesansekretärin Frau Gisela Heimbeck aus Aschaffenburg. Sie kam auf Bitten der nach dem Tod der langjährigen Vorsitzenden Anni Grod verbliebenen Vorstandsmitglieder.

Im Ortsverband fand sich niemand mehr, der die Leitung übernehmen wollte oder konnte. Doch seien die Themen der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, der als Sozialverband politisch aktiv ist (Beispiel Sockelrente nach dem Cappucinomodell, das vor Altersarmut schützen will, Rechtsberatung von Arbeitnehmern, Betriebsseelsorge  etc.), nach wie vor aktuell. Darin waren sich alle einig. Gerne angenommen werden auch überregionale Bildungsveranstaltungen für Familien, Frauen und Alleinerziehende.

So war die Auflösung unausweichlich. Personen, die Mitglieder bleiben wollen, können sich einem anderen Ortsverband in der Umgebung anschließen. So geschehen auch in Hösbach und im Kahlgrund. Ansonsten bleibt die Kündigung. Wehmütig blickten vor allem die Älteren auf schöne Jahre der KAB-Gemeinschaft zurück. In einer Abschlussfeier im Advent werden noch einmal langjährige Mitglieder geehrt. Das Banner soll, soweit möglich, noch bei Prozessionen, Kirchenparaden und Beerdigungen von verstorbenen KABlern mitgeführt werden. Das Vereinsvermögen fällt an den Diözesan- bzw. Bundesverband.

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