PG Vorspessart
Das Seelsorgeteam hat dem Votum der Pfarrgemeinderäte entsprochen und die Neuregelung der Gottesdienstordnung für ein Jahr der Erprobung entschieden.

Wer einklagt, ist zugleich aufgefordert, gemäß der «Goldenen Regel» etwas einzubringen: «Alles, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut auch ihnen!» (Mt 7, 12)

Nach einem Erprobungsjahr haben sich die Mitglieder des Pfarrgemeinderates der Pfarreiengemeinschaft Laufachtal und St. Vitus im Vorspessart in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 21. Mai 2019 nahezu einstimmig für eine Neuregelung der Gottesdienstordnung ausgesprochen.

Diese sieht zum Stichtag September 2019 vor, dass in der Regel an jedem Kirchenort an einem Sonntagvorabend oder Sonntag eine Messfeier angeboten wird; begleitend dazu maximal je eine Wort-Gottes-Feier in der Pfarreiengemeinschaft Laufachtal und St. Vitus im Vorspessart. Zusammen mit den Messfeiern an Werktagen ist weiterhin gewährleistet, dass monatlich der Besuch von zwei Messfeiern an jedem Kirchenort möglich ist.

Das Seelsorgeteam hat dem Votum der Pfarrgemeinderäte entsprochen und die Neuregelung der Gottesdienstordnung für ein Jahr der Erprobung entschieden. Bei der Gottesdienstordnung zu den Hochfesten wird weiterhin berücksichtigt, dass das Seelsorgeteam (ein Priester, zwei Gemeindereferentinnen) den Feiern vorstehen und die Gottesdienste – entsprechend ihrer Würde – mit innerer Teilnahme feiern können.

Auf diesem Weg sei allen ein herzliches Vergelt’s Gott gesagt, die das gottesdienstliche Leben in den Pfarreiengemeinschaften – unabhängig von Zeit und Ort – durch ihre Mitfeier bereichert haben und im christlichen Geist weiterhin bereichern. 

Ihr Andreas Reuter, Pfarrer

 vergrößernPfarreiengemeinschaften Laufachtal und St. Vitus im Vorspessart pg

 

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